Entrümpelung im Todesfall
Erleichtern Sie sich Ihre Schritte mit unserem Service Entrümpelung im Todesfall.
Wenn Erwachsene sterben, verlassen sie normalerweise den Haushalt. Beim Tod eines Familienmitglieds stellt sich oft die Frage, was mit dem Mobiliar und den persönlichen Gegenständen des Verstorbenen geschehen soll. Im Rahmen einer Wohnungsauflösung kann der gesamte Hausrat verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Auch die Enteignung ausgewählter Einrichtungsgegenstände für andere Haushaltsmitglieder der Familie ist möglich, damit die leerstehende Wohnung des Erblassers nach der Auflösung wieder bezogen werden kann.